Häufig gestellte Fragen
Semesterarbeiten unterliegen keinen generellen Fristen und können jederzeit angemeldet werden, sofern sie innerhalb Ihrer zulässigen Studienfrist liegen. Bitte setzen Sie sich bezüglich Abgabetermins mit Ihrem Betreuer, bzw. Ihrer Betreuerin in Verbindung.
Wichtiger Hinweis für Semsterarbeiten im Master-Studium: Sie müssen Ihre Semesterarbeit erfolgreich beendet und die Kreditpunkte erhalten haben bevor Sie Ihre Masterarbeit beginnen.
Mitte Dezember 2023 wurde der digitale Diplomantrag eingeführt. Hierfür folgen Sie bitte den Anweisungen in myStudies. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.
Nähere Informationen zum Vorgang finden Sie hier.
Das Formular muss nicht persönlich eingereicht werden.
Sie erhalten Ihre Abschlussunterlagen innerhalb 1-2 Wochen per eingeschriebener Post. Das Absschlussdatum hängt davon ab, wann Sie Ihren Diplomantrag im Studiensekretariat einreichen. Ausführliche Informationen zum Versand entnehmen Sie bitte folgendem Link.
Nein, Sie können jedoch bei der ETH Kanzlei eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses bestellen.
Mit dem Verfügen Ihres Dipomantrags werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Ihre ETH IT-Dienstleistungen haben nach der Exmatrikulation verschiedene Ablaufzeiten. So bleibt beispielsweise Ihre ETH E-Mailadresse bis zu 5 Monaten nach Exmatrikulation erhalten. Nähere Informationen zur Gültigkeit Ihrer ETH IT-Dienstleistungen finden Sie hier.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess konsultieren Sie bitte die Website der Zulassungsstelle.
Weder das D-PHYS Studiensekretariat noch das D-PHYS Sekretariat sind in den Prozess involviert.
Nein, die Hauptunterrichtssprache während des Bachelor-Studiums ist Deutsch, vor allem in den ersten beiden Studienjahren. Die Sprachanforderungen müssen zwingend vor Studienbeginn erfüllt sein, ansonsten kann das Studium an der ETH Zürich nicht begonnen werden.
Nur Studierende im BSc Reglement 2016 können sich maximal ein Kernfach aus dem Bachelorreglement für den Master anrechnen lassen. Wenn Sie sich ein Kernfach aus dem Bachelor für den Master anrechnen lassen möchten, so müssen Sie anschliessend im konsekutiven Master zusätzlich ein weiteres Master-Kernfach in derselben Kategorie (theoretisch oder experimentell) belegen.
Gehen Sie in myStudies auf Leistungsüberblick > Kategorie zuordnen > Weitere Leistungskontrollen und ordnen Sie diese Leistungen der Auswahl «keine Kategorie» zu.
Der Gesamtdurchschnitt für den Bachelor-Abschluss errechnet sich aus den gewichteten (KP) aller im Zeugnis angerechneten Fächer (siehe D-PHYS Studienreglement 2021). Im Studienreglement von 2016 sind sowohl jene Fächer aus dem Basisjahr, als auch die GESS-Fächer (Wissenschaft im Kontext) davon ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, das der Bewerbungsprozess im Verantwortungsbereich der Zulassungsstelle liegt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen vorab keine Aussage über Ihre Chancen zur Zulassung geben können, weil alle Bestandteile Ihres Bewerbungsdossiers wichtig sind und in Betracht gezogen werden.
Nähere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.
Die Rolle des Master-Studiengangs an der ETH Zürich unterscheidet sich deutlich von jenen in anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, wo er Teil des "graduate school"-Programms auf dem Weg zum Doktortitel ist. Der Eintritt in das Masterprogramm des Departements Physik der ETH Zürich ist nicht Teil des Doktoratsstudiums, sondern führt zum Masterabschluss. Für ein anschliessendes Doktoratsstudium ist eine erneute Zulassung erforderlich, die eine Kontaktaufnahme mit einem potentiellen Betreuer innerhalb des Departements Physik erfordert.
Studierende können mit der Masterarbeit beginnen, sobald sie ihr Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen und alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Master-Studium in Physik erfüllt haben, sowie die 8 ECTS-Punkte für ihre Semesterarbeit einschliesslich der mündlichen Präsentation erworben haben. Die Studierenden können die mündlichen Prüfungen nach Abschluss der Masterarbeit ablegen.
Nein, die Masterarbeit ist ein Vollzeitprojekt und die Frist für das Verfassen der Masterarbeit beträgt 6 Monate (189 Tage). In Ausnahmefällen, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, kann auf Gesuch hin die Frist durch den Studiendirektor/die Studiendirektorin verlängert werden. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch dem Studiensekretariat per ein und vergessen bitte nicht, Ihre:n Betreuer:in ins CC zu nehmen.
Es genügt, wenn Sie Ihre Masterarbeit am Abgabetermin bei Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin einreichen. Hierfür haben Sie, am Tag Ihrer Abgabefirist, bis spätestens 23:59 Uhr Zeit. Die genauen Konditionen besprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin. Das Studiensekretariat benötigt keine Kopie Ihrer Masterarbeit.
Haben Sie Ihre Masterarbeit im vergangenen Semester begonnen und in myStudies belegt, beenden die Arbeit aber erst im folgenden Semester, so haben Sie die Möglichkeit, sich in ein Urlaubssemester einzuschreiben. Sollte hierzu Fragen offen bleiben, so kontaktieren Sie bitte die ETH Kanzlei.
Semesterarbeiten werden bevorzugt innerhalb des D-PHYS geschrieben, können jedoch auch in einem anderen Departement, einer anderen Universität, an einem Forschungsinstitut, (z.B. CERN, PSI) oder auch in der Industrie geschrieben werden.
Wenn Sie Ihe Semesterarbeit ausserhalb des D-PHYS oder der ETH Zürich durchführen wollen, muss ein:e berechtigte:r Dozent:in des D-PHYS oder ein assoziiertes Mitglied als formelle:r Betreuer:in auftreten. Bei der Anmeldung der Arbeit in myStudies wählen Sie ihn/sie bitte als Hauptbetreuer:in und tragen ebenfalls alle Kontaktdaten Ihrer externen Betreuung ein.
Bei externen Projekten empfehlen wir dringend, dass sich alle Beteiligten auf eine schriftliche Projektbeschreibung einigen. Sie finden nähere Informationen hierzu in der Wegleitung (auf Englisch), auf Seite 14/15.
Nein, es können nur jene Summer Schools angerechnet werden, welche im Vorlesungsverzeichnis der ETH Zürich aufgeführt sind.