Brandschutz
Gesetzliche Richtlinien
- In den Treppenhäusern ist jegliches Aufstellen von Möbeln und Geräten verboten.
- In Fluchtkorridoren ist das Lagern und Aufstellen von Waren, Möbeln, elektrischen Geräten wie Kühlschränken, Kaffeemaschinen usw. untersagt.
- In überbreiten Korridoren (>1.80m) dürfen nichtbrennbare und abschliessbare Schränke aufgestellt werden. Ebenso wird ein Fotokopierer pro Brandabschnitt in Korridorzonen toleriert. Materialvorräte für Kopierer sind in nicht brennbaren Schränken zu lagern. Für die Abfälle sind selbstlöschende Sicherheitspapierkörbe aufzustellen. Diese Möbel und Geräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn die minimal verbleibende Durchgangsbreite von 1.20 m gewährleistet ist.
Im Labor
- Vor Beginn der Arbeit in einem Labor über die Standorte und die Funktionsweise der Löscheinrichtungen und Fluchtwege (siehe unter Downloads) informieren.
- Die Menge der am Laborplatz aufbewahrten brennbaren Flüssigkeiten auf ein Minimum beschränken.
- Für die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten im Kühlschrank sind nur Kühlschränke erlaubt, die zu diesem Zweck umgebaut und gekennzeichnet wurden.
- Offene Flammen nur als Heizquelle verwenden, falls andere nicht anwendbar sind.
Warnhinweise
Folgende Warnsymbole und Gefahrensymbole sowie Gefahrenkennzeichen können im D-PHYS-Shop bezogen werden:
Kontakte
D-PHYS
Simon Bühlmann
- Ortsangabe location_onHPK H 21
- Telefon phone+41 44 633 23 69
- Fax print+41 44 633 10 67
- contactsvCard Download
Labor für Ionenstrahlphysik (LIP)
Otto-Stern-Weg 5
8093
Zürich
Schweiz
Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) der ETH Zürich
Roland Nisple
Brand- und Explosionsschutz
Binzmühlestrasse 130
8092
Zürich
Schweiz